Bewilligung von Luft-Wärmepumpen innerhalb der Gemeinde Brand

Liebe Bauwerber*innen,

wir möchten euch hiermit über das Bewilligungsverfahren von Luft-Wärmepumpen informieren.
Nach § 18 Abs. 1 lit. e BauG sind Luft-Wärmepumpen bewilligungspflichtig.
Generell sind folgende Unterlagen - gerne auch digital an mariella.harsch@brand.at einzubringen:

  • Baueingabe (bitte lediglich Zutreffendes für das Vorhaben angeben)
  • Lageplan mit der Situierung sowie Dimensionierung der Luft-Wärmepumpe sowie Abstände zur Grundgrenze an den betroffenen Stellen
  • Produktblatt vom Hersteller (Modell, Schallleistungspegel Volllast) sowie Angabe der Mindestabstände rund um die Anlage
  • Beschreibung (gewünschter Einbauzeitpunkt sowie Gesamtsumme des Vorhabens

Die Hersteller von Wärmepumpen geben in ihren Typenblättern Angaben für den Schallleistungspegel bei verschiedensten Betriebszuständen an. Maßgebend für eine Beurteilung ist aber der Volllastbetrieb (LA,W, max). 

Von einer mündlichen Verhandlung kann bei dieser Einzelmaßnahme abesehen werden, die Nachbarrechte werden mittels Parteiengehör im Verfahren gewahrt. 

Die Stellungnahmen der berührten Dienststellen (Abtl. Maschinenbau, ggfls. Wildbach etc.) werden von der Behörde eingeholt.

Hier das Energieupdate 2022 vom Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie Tipps zur Auswahl von Luft-Wärmepumpen zur Lärmvermeidung. Hier geht es zum Schallrechner.


Bei Fragen rund ums Thema gerne unter +43 5559 308 18 melden.

08.05.2023