Die Gemeinde Brand nimmt am familieplus-Programm teil. Weiter Informationen finden Sie hier.
Alle Familien, dazu gehören natürlich auch Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende, mit Kindern unter 18 Jahren und Hauptwohnsitz in Vorarlberg können den Familienpass beantragen.
Antragsformulare erhalten Sie in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt Brand, dort wird Ihnen der Familienpass umgehend ausgestellt. In den Folgejahren wird Ihr Familienpass automatisch verlängert und Ihnen per Post zugeschickt, bis Ihr Anspruch endet.
Mit dem Familienpass bekommen Sie Ermäßigungen in vielen unterschiedlichen Bereichen, vom Skifahren über das Kino, Theater oder Schwimmbäder bis hin zu Museen und Minigolf-Anlagen.
Familien sind auch mit Bus und Bahn günstig unterwegs
Ein Erwachsener zahlt, alle anderen im Familienpass eingetragenen Familienmitglieder fahren gratis mit (Einzelfahrten und Tageskarten). Der Familienpass gilt in allen Bussen und Zügen in Vorarlberg (auch EC und ICE-Züge).
Weitere Vorteile
Leistungsangebot:
Die Familienhilfe bietet Familien, deren Familienleben durch besondere Ereignisse aus der Balance geraten ist, fachlich qualifizierte Entlastung und umfassende Betreuung.
Anmerkung:
Die speziell ausgebildeten Fachkräfte unterstützen und entlasten Familien mit Kindern, pflegende Angehörige und kurzfristig auch ältere Menschen, wenn keine anderen Dienste zur Verfügung stehen. Die Familienhilfe ermöglicht Familien in schwierigen Situationen ein annähernd normales Familienleben in der gewohnten Umgebung und sorgt für die Aufrechterhaltung des vertrauten Alltags.
Kontakt:
Familienhilfe der Caritas Vorarlberg
Tel. +43 5522-200-1049
Mehr Informationen finden Sie hier.
Wer ist anspruchsberechtigt – ab wann?
Der Familienzuschuss wird für jedes Kind unmittelbar im Anschluss an das Kinderbetreuungsgeld für den maximalen Zeitraum von 18 Monaten gewährt, wenn
Wie hoch ist der Familienzuschuss?
Der Familienzuschuss liegt monatlich zwischen 46,00 und 498,00 Euro, je nach dem so genannten gewichteten „Pro-Kopf-Einkommen“ der Familie. Das heißt, die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Familien-Nettoeinkommen und der Zahl der Familienmitglieder.
Als Familien-Nettoeinkommen gelten alle Einkünfte
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Antrag Familienzuschuss
Richtlinien zum Antrag
Beiblatt zum Antrag
Weitere Informationen
Landhaus Bregenz
T +43 (0)5574-511-24128 oder 24139
E familienzuschuss(a)vorarlberg.at
Allgemeine Informationen zur Familienbeihilfe finden Sie hier.
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Antrag auf Familienbeihilfe