Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Hinweis
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wird. In diesem Fall ist keine Anmeldung bei der Meldebehörde nötig.
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Personenstandsbehörden oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Anmeldungen haben innerhalb von drei Tagen nach Bezug der Unterkunft zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen.
Download und Links
Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger
Meldezettel (für An-, Um-, Abmeldungen)
Wohnsitzänderung - was ist zu tun?
Wohnsitzerklärung
Einen neuen Reisepass können Sie in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt Brand beantragen. Welche Unterlagen Sie dafür brauchen bzw. weitere Informationen zur Ausstellung eines Reisepasses finden Sie hier.
Ebenfalls in der Bürgerservicestelle im Gemeindeamt Brand können Sie die Ausstellung eines Personalausweises beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
