Sachkundenachweis für Hunde ab 1. Juli 2026

Sachkundenachweis für Hunde ab 1. Juli 2026

Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich ein bundesweiter Sachkundenachweis für Personen, die neu eine Hundehaltung aufnehmen.

Erforderlich sind:

  • ein vierstündiger Theoriekurs vor Aufnahme der Hundehaltung,
  • eine zweistündige Praxiseinheit innerhalb von zwölf Monaten.

Bei der Praxiseinheit muss der Hund mindestens sechs Monate alt sein. Die Kurse dürfen nur von anerkannten Personen durchgeführt werden.

Ausnahmen bestehen insbesondere für Personen, die bereits einen Hund halten oder in den vergangenen zwei Jahren nachweislich mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben. Weitere Ausnahmen gelten bei bestimmten Ausbildungen und Qualifikationen.

Die Bestätigungen sind in die Heimtierdatenbank hochzuladen und bei Bedarf bei der Hundeanmeldung in der Gemeinde vorzulegen. Zusätzliche landesrechtliche Vorschriften bleiben gültig.

Weitere Informationen: tierwissen.at

Diese Information bietet einen allgemeinen Überblick. Maßgeblich sind die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

14.08.2026