Einheimische/Zweitwohnsitz

Liebe Brandner/innen,
Liebe Mitarbeiter/innen,

es gibt für alle Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz in Brand und Bürserberg sowie für Mitarbeiter/innen, welche nachweislich in einem Betrieb ein aufrechtes Angestelltenverhältnis haben, die Einheimischenkarte. Die Einheimischenkarte berechtigt zum Anspruch verschiedener Leistungen. Neben dem freien Eintritt in das Alvierbad sind zahlreiche weitere Angebote in dieser Karte enthalten.
Die Einheimischenkarte kann ab sofort in den Gemeindeämtern Brand und Bürserberg abgeholt werden und gilt immer von 1.11. bis 31.10. des Folgejahres. Die Karte soll nach und nach auch mit sozialen Angeboten weiter ausgebaut werden. Wir bitten alle, auch für Kinder unter 6 Jahren die Einheimischenkarte zu beantragen.

Auch für die Zweitwohnsitzbesitzer/innen gibt es eine Zweitwohnsitzkarte mit den Leistungen wie unten angeführt. Diese Karte erhält jede/r Eigentümer/in laut Grundbuch inklusive Partner/in sowie die minderjährigen Kinder. Die ausgestellten Karten sind nicht übertragbar. Sonstige Angehörige der Eigentümer/innen haben keinen Anspruch auf eine Karte.


Wir informieren laufend, wenn neue Angebote hinzukommen.


Leistungen Zweitwohnsitzcard Brandnertal, Winter 2025_26.pdf herunterladen (0.1 MB)