E-Bike Förderung

Die Förderung beläuft sich auf 10% des Anschaffungswertes, maximal jedoch 150 €. Voraussetzungen sind:

  • mindestens 5 Jahre Hauptwohnsitz in Brand
  • pro Haushalt wird nur 1 Fahrrad gefördert 
  • Das Fahrrad muss im Fachhandel mit eigener Servicewerkstätte angekauft werden
  • Die Batterien basieren auf Basis von Lithium oder Ni-MH.
  •  Aus Umwelt- und technischen Gründen dürfen keine Batterientypen wie Blei- Silicon, Nickel- Cadium (NI-Cd) verwendet werden. 
  • Als Nachweis gilt die Rechnung des Fachhändlers und ein Nachweis der angeführten Bedingungen
  • mehr Informationen erhalten Sie bei Frau Ulrike Gabriel, Bürgerservice 05559-30814 zu den bekannten Öffnungszeiten