Schindeldachförderung

Im Rahmen der Baulichen Kulturgüter werden u.a. Gebäude von historischer bzw. orts- und landschaftsbildlicher Bedeutung, insbesondere (ehemalige) bäuerliche Anwesen, Maisäß- bzw. Vorsäßgebäude, Alpgebäude, Heuhütten, Allmeinobjekte, vornehmlich solche mit Holzschindelbedachungen in Vorarlberg gefördert. Gemäß den Richtlinien für die Verwaltung des Naturschutzfonds sind bauliche Maßnahmen zur Erhaltung historischer Bauwerke mit besonderer landschaftsästhetischer Bedeutung finanziell zu unterstützen.

Voraussetzungen

  • Lage des Gebäudes grundsätzlich außerhalb des Dauersiedlungsraumes (Seetal und Zalimtal)
  • historische, heimatkundliche oder sonst landeskulturelle Bedeutung des Gebäudes
  • landschaftsprägende Situierung und allenfalls Bedeutung für ein Gebäudeensemble
  • Dringlichkeit der Maßnahmenin Einzelfällen
  • auch Ersatz störender Dacheindeckungsmaterialien durch Holzschindeln (Einrechnung allfälliger sonstiger landwirtschaftlicher Förderungen)

Außmaß der Förderung
Die Kosten werden zwischen dem Land Vorarlberg (Ausschüttung der zugesagten Förderhöhe), der Gemeinde Brand / Tourismus GmbH sowie auch dem Förderwerber geteilt. Die Förderung vom Land wird vom geforderten Gesamtbetrag abgezogen und der verbleibende Betrag wird zwischen der Gemeinde Brand / Tourismus GmbH und dem Förderwerber geteilt.

Förderungsansuchen
Förderungsansuchen sind schriftlich über die Gemeinde Brand beim Amt der Vorarlberger Landesregierung einzubringen und haben das Ziel, welches mit dem Vorhaben erreicht werden soll, detalliert zu beschreiben. Förderungsansuchen sind in schriftlicher Form im Gemeindeamt Brand erhältlich.

Unterlagen
Dem Förderungsansuchen müssen die Unterlagen beigefügt werden, die zur Beurteilung erforderlich sind (z.B. Pläne, Projektbeschreibungen, Kostenschätzung oder Rechnungen, Finanzierungsplan). Ferner muss angegeben werden, ob von anderen Stellen bereits Förderungen gewährt wurden bzw. zu erwarten sind.

Hinweise: 

Die Förderung bezieht sich hauptsächlich auf die Holzschindeleindeckung. Benötigtes Material, welches für die Umsetzung des Gesamtvorhabens benötigt wird, bleibt hierbei unbeachtet.

Die Abteilungen Va (Landwirtschaft und ländlicher Raum) sowie IIc (Kultur) des Landes stimmen sich bezüglich der Schindeldachförderung regelmäßig ab. Aktuell werden bei Verwendung von Fichtenschindeln € 35 pro m² und bei Lärchenschindeln € 45 pro m² gefördert.

Die Abteilung Va hat die Förderpraxis dahingehend angepasst, dass unabhängig von gekauften oder selbst herstellten Schindeln eine Förderung pro m² ausgesprochen wird. Diese Änderung unterstützt nun auch Personen, die aus ihrem eigenen Wald Bäume zur Herstellung von Schindeln verwenden. Bislang wurden hier nur die Eigenleistungen herangezogen, was zu geringeren Förderbeiträgen geführt hat.

Antragsformular herunterladen (3,01 MB) - .PDF

Zuständigkeiten