Information über die Errichtung von Werbeanalangen innerhalb der Gemeinde Brand

Liebe Bauwerber* innen,

aus gegebenem Anlass möchten wir euch darauf hinweisen, dass die Errichtung oder Aufstellung von "Werbeanlagen" nach §18 Baugesetz bewilligungspflichtig ist. 

Wir bitten daher um Einbringung eines Bauantrages, Pläne über den Aufstellungsort sowie Bilder der gewünschten oder bereits angebrachten Werbeanlage. 

Hiermit möchten wir auch auf unsere bestehende Verordnung_zum_Schutz_des_Landschafts-_und_Ortsbildes_sowie_gegen_Lärmstörungen[1].pdf herunterladen (1.09 MB) §1 Abs. 11 hinweisen.

Bei Fragen rund zum Thema gerne an mariella.harsch@brand.at wenden.

24.08.2023