Mehrheitliche Einigung zu neuem Informationsfreiheitsgesetz

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In der Einigung um das neue Informationsfreiheitsgesetz konnte eine Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht werden. Wir haben uns über Monate hinweg aktiv in die Verhandlungen eingebracht, um klare und umsetzbare Vorgaben für die Gemeinden sicherzustellen.

Der breit getragene Kompromiss markiert einen Paradigmenwechsel weg vom Amtsgeheimnis hin zur Informationsfreiheit und damit zu mehr Transparenz, wobei die Herausforderungen für die Gemeinden möglichst abgefedert werden sollen: Besonders hervorzuheben ist dabei die vorgesehene Ausnahmeregelung für proaktive Veröffentlichungspflichten von Gemeinden unter 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Andrea Kaufmann, Präsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbandes, betont die positive Entwicklung und die Notwendigkeit der detaillierten Regelungen:

"Wir begrüßen ausdrücklich die Ausnahmeregelung, da gerade die kleineren Gemeinden weniger personelle Ressourcen für die vielfältigen rechtlichen Abwägungen haben. Man darf bei allen Debatten aber nicht vergessen, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf individuelle Informationsfreiheit haben werden, egal, ob sie in einer Gemeinde mit 1.000 oder 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern leben."

20.12.2023